Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
nach aktuellem Stand (14.01.2021, 18:00 Uhr) gelten in Baden-Württemberg für die Beruflichen Schulen ab Montag 18.01.2021 folgende Regelungen:
Es findet ab dem 18.01.2021 weiterhin kein Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen statt. Die Schüler*innen werden im Fernunterricht nach Stundenplan unterrichtet. Die Klassenlehrkräfte werden die Schüler*innen entsprechend informieren.
Schriftliche Leistungsfeststellungen können in Präsenz durchgeführt werden, sofern sie für die Notenbildung zwingend erforderlich sind. Die Lehrkräfte werden dies in Absprache mit der Schulleitung den Schüler*innen individuell mitteilen.
Bitte beachten Sie folgendes Schreiben des Gesundheitsamts Pforzheim. Es geht um den Umgang mit möglichen Corona-Fällen an Schulen nach Einführung der Maskenpflicht.
Das Anschreiben richtet sich sowohl an alle Schüler’innen der HWS als auch an deren Eltern.
Besonders wichtig: Um Sie in dieser Situation rasch erreichen zu können, ist es sehr wichtig, dass Sie immer Ihre Telefonnummer und E-Mail Adresse bei der Schule aktualisieren!
Seit 16.10.2020 gilt eine neue Corona-Verordnung. Es gelten folgende Einschränkungen:
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) ist auf dem gesamten Schulgelände außerhalb des Klassenzimmers verpflichtend!
Denken Sie daran, immer eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. Mund-Nasen-Schutz dabei zu haben!
Ausnahmen:
Die Maskenpflicht gilt nicht bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken).
Während der Pausenzeiten: Die Personen, die sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können die Maske abnehmen.
Mindestens alle 20 Minuten muss der Klassenraum zwei bis drei Minuten quergelüftet werden.
Für den richtigen Umgang mit der MNB hat das Sozialministerium Informationen zusammengestellt:
Laut Kultusministerium besteht für die Eltern auch zum neuen Schuljahr die Möglichkeit, ihr Kind vom Präsenzunterricht zu befreien. Dies gilt insbesondere für Schüler, die zu einer Risikogruppe zählen, bzw. mit Personen in einem Haushalt zusammenleben, die zu einer Risikogruppe gehören.
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme an den Angeboten zum Fernunterricht verpflichtet.
Die Entscheidung, ob Ihr Kind am Unterricht teilnimmt oder nicht kann von Ihnen jederzeit geändert werden. Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem Klassenlehrer in Verbindung.
Laden Sie dazu folgendes Dokument runter und geben Sie dieses ausgefüllt ab.
Bitte beachten Sie folgendes Schreiben. Das Schreiben gibt Ihnen eine Entscheidungshilfe, was zu tun ist, wenn Sie (als volljährige*r Schüler*in) oder ihr Kind Krankehits- oder Erkältungssymptome zeigen/zeigt.
Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, den zeitlichen Verzug zwischen dem positiven Test einer Person und der Ermittlung und Information ihrer Kontakte zu reduzieren.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend, die Corona-Warn-App auf Ihrem Smartphone zu installieren.
Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen
Um das Infektionsrisiko für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Schule einen Ausschluss solcher Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Schulbetrieb vor. (…)
Weitere sehr wichtige Informationen finden Sie in den oben stehenden Dokumenten. Bitte downloaden und dringend lesen!
Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen der Rückkehr aus einem „Risikogebiet“
Bei der Rückkehr aus einem anderen Staat, z. B. nach einer Urlaubsreise, kann zudem die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ den Schulbesuch ausschließen. Dies ist dann der Fall, wenn der andere Staat als sog. „Risikogebiet“ ausgewiesen ist. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite veröffentlicht. (…)
Weitere sehr wichtige Informationen finden Sie in den oben stehenden Dokumenten. Bitte downloaden und dringend lesen!
Weitere Informationen zu Corona finden Sie im Corona-Infoportal der HWS:
Beachten Sie: Schulrelevante Informationen zu Corona finden Sie ab jetzt im Corona-Infoportal. Das Infoportal wird ständig aktualisiert. Aktuelle Informationen zur Corona-Situation werden teilweise auf der Startseite veröffentlicht.
Die Coronavirus-Epidemie ist nicht vorbei. Schützen können wir uns mit der AHA-Formel: Abstand wahren, auf Hygiene achten und – da wo es eng wird – eine Alltagsmaske tragen.
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten, liebe Schülerinnen und Schüler
diese außergewöhnliche Zeit erfordert viel Geduld im Miteinander und Stärke um mit der veränderten Situation im Gesamten gut umgehen zu können. Deshalb möchte die Schulsozialarbeit Sie auf eine Seite der Stadt Pforzheim aufmerksam machen.
Auf dieser Seite finden Sie umfangreiche Informationen über die aktuelle Corona-Situation in Pforzheim, über Kindertagesstätten, die telefonischen Erreichbarkeiten von z.B. Jobcenter, Behindertenhilfe, Existenzsicherung, Pflegestützpunkt, sowie Informationen in verschiedenen Sprachen, die Nachbarschaftshilfe, Beratungsstellen, usw. um hier nur einige Angebote zu nennen. Auch Spielanregungen, Rätselseiten und vieles mehr können Sie / könnt ihr entdecken.
Des Weiteren hat die Stadt Pforzheim ein Corona- Bürgertelefon eingerichtet, erreichbar ist dieses unter der Telefonnummer: 07231- 393339 zu folgenden Zeiten:
MO-DO von 8:30-12:00 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr, FR von 8:30-12:30 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten und in Notfällen finden Sie Hilfe unter folgenden Nummern:
Kinder- und Jugendtelefon: 116 111, Mo-Sa von 14 – 20 Uhr
Elterntelefon: 0800 111 0 550, Mo-Fr von 9 -11 Uhr und Di + Do von 17-19 Uhr
Hilfetelefon bei häuslicher Gewalt: 08000 / 116 016 oder www.hilfetelefon.de
Muslimisches Seelsorgetelefon: 030 443 509 821 oder www.mutes.de
Erziehungsberatungsstelle für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Pforzheim: 07231 281700, MO – FR 9-12 Uhr und von 14-17 Uhr oder https://beratung-pf.de
Auch die Schulsozialarbeit ist weiterhin telefonisch für Sie/euch da um Gespräche zu führen. Gerne können Sie sich/könnt ihr euch wie bisher an die Schulsozialarbeit wenden, diese ist zu den bekannten Arbeitszeiten unter der Mobilnummer erreichbar; die Kontaktdaten finden Sie/findet ihr auch auf unserer Homepage.